Netzsperren (vorerst) vom Tisch

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Es gibt einen kleinen Grund zum Feiern: Das Wiesbadener Verwaltungsgericht hat das Zugangserschwerungsgesetz, das vom Bundestag verabschiedet wurde, gekippt. Das Gericht stützt dich darauf, dass es keinerlei rechtliche Grundlage für das Gesetz gibt. Das BKA wurde folgend auch dazu gezwungen, dass keine Sperrlisten an die Provider verschickt werden. Hierzu werden auch eidesstattliche Versicherungen des BKA-Präsidenten sowie vom zuständigem Referatsleiter vom Gericht eingefordert. Gleichzeitig hat aber auch die EU-Kommission grünes Licht für das Sperrgesetz gegeben. Es bleibt also spannend in der Netzzensurdebatte.
Trotz des Rückschlags seitens der EU-Kommission: Die Entscheidung des Verwaltungsgericht Wiesbaden ist ein Grund zum Feiern. Es muss der Gesellschaft klar gemacht werden, dass ein solches Gesetz, wie von Ursula von der Leyen gewünscht, gegen die deutsche Verfassung verstößt, die ganz klar vorschreibt, dass eine Zensur (egal in welchem Medium!) nicht stattfindet.
Weiterführende und lesenswerte Artikel
- Does the German Internet Law Portend Problems for the Rest of the Free World? (lockergnome.com)
- Even More Restriction For German Internet (yro.slashdot.org)
- Rette Deine Freiheit (thewavingcat.com)

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